Ressourcenprogramm Landwirtschaft

Der Bund fördert mit dem Ressourcenprogramm im Rahmen der verfügbaren Kredite die Verbesserung der Nachhaltigkeit der Nutzung natürlicher Ressourcen in der Landwirtschaft mit Beiträgen. Im Zentrum stehen die für die Landwirtschaft relevanten natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser, Luft, Klima und Biodiversität. Mit dem Programm ebenfalls gefördert werden Optimierungen beim nachhaltigen Einsatz von Produktionsmitteln wie beispielsweise Dünger, Energie, Futter-, Pflanzenschutz- oder Tierarzneimittel.

Kurzbeschrieb

  • Das Ressourcenprogramm ist ein Innovationsprogramm. Im Vordergrund steht die Unterstützung von technischen, organisatorischen und strukturellen Neuerungen, die nachweislich wirksam sind und deren Erprobung in einer Region oder Branche einen Erkenntnisgewinn über die Projektregion respektive -branche hinaus hat
  • Unterstützt werden organisatorische, strukturelle und technische Neuerungen, zu deren Einführung eine finanzielle Unterstützung notwendig ist. Nach Ablauf dieser Anschubfinanzierung soll die Wirkung in Bezug auf die erreichte Verbesserung der Nachhaltigkeit mindestens beibehalten werden

Mit dem Ressourcenprogramm werden zwei Ziele verfolgt:

  1. Ein Wirkungsziel, welches die im Projektgebiet zu erreichende Wirkung (Verbesserung Ressourceneffizienz) beschreibt
  2. Ein Lernziel, dessen Erreichung einen Wissensgewinn über das Projekt und die Region hinaus generiert

Das Ressourcenprogramm ist dreistufig aufgebaut:

  1. Gesuchsphase: Zweistufige Erarbeitung von Projektskizze und –gesuch, in welchem Ziele, erwartete Wirkungen und Massnahmen sowie wissenschaftliche Begleitung aufgezeigt werden
  2. Projektphase: Umsetzung der in der Gesuchsphase entwickelten Massnahmen und Wirkungsmonitoring. Die Phase ist auf max. sechs Jahre beschränkt
  3. Beibehaltung der Wirkung: Die Trägerschaft muss spätestens nach drei Projektjahren aufzeigen, wie die Wirkung der im Projekt getroffenen Neuerungen nach Projektende beibehalten werden kann. Dies soll mit der Weiterführung des Wirkungsmonitorings zwei Jahre über die Projektphase hinaus aufgezeigt werden

Teilnahmekriterien

  • Die Realisierung eines Ressourcenprojekts erfordert eine Trägerschaft in Form einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts. Die Trägerschaft trägt die Gesamtverantwortung für das Projekt während der Projektlaufzeit. Die Landwirtschaft muss in der Trägerschaft angemessen vertreten sein
  • Eine wissenschaftliche Begleitung ist obligatorischer Bestandteil eines jeden Ressourcenprojekts und dient der Erreichung des gesetzten Lernziels. Die Erarbeitung eines wissenschaftlichen Konzepts ist Teil der Gesuchserarbeitung

 

Ausschlusskriterien

  • Lokale und regionale Projekte ohne Lernziel bzw. auf andere Regionen und Branchen übertragbaren Erkenntnisgewinn
  • Gesuche für Verfahren, Massnahmen etc., deren Wirksamkeit zur Steigerung der Ressourceneffizienz wissenschaftlich nicht erhärtet ist
  • Gesuche von Einzelbetrieben
  • Gesuche ohne Aussicht auf selbsttragende Beibehaltung der Wirkung bzw. ohne wissenschaftlich begleitetes Wirkungsmonitoring

 

Finanzierung

  • Im Rahmen von Ressourcenprojekten übernimmt der Bund 50-80% der Projektkosten. Die Trägerschaft sichert die Restfinanzierung am Projekt
  • Die Erarbeitung des Projektgesuchs kann mit bis zu CHF 20'000.- unterstützt werden
  • Doppelsubventionierungen sind auf jeden Fall ausgeschlossen
Finanzhilfe-Tool für die Schweizer Regionalentwicklung

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