Inhalte und Schwerpunkte
Die NRP fokussiert auf Unternehmertum, Innovation und Wertschöpfung. Um NRP-Finanzhilfen zu erhalten, müssen die Projekte zum einen den Förderinhalten und Förderschwerpunkten des Bundes entsprechen, die im NRP-Mehrjahresprogramm 2024-2031 festgelegt sind. Für die Bewilligung von NRP-Projekten und damit auch den Entscheid, ob ein Projekt finanziert wird, sind jedoch die Kantone verantwortlich. Eine Projektförderung hängt deshalb auch davon ab, welche strategischen Ziele und Schwerpunkte die Kantone bzw. die jeweiligen Regionen bei der Umsetzung der NRP verfolgen. Diese werden in den Umsetzungsprogrammen der Kantone definiert und unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Deshalb ist es möglich, dass ein Vorhaben in einem Kanton der Strategie entspricht und NRP-Gelder erhält, ein gleiches oder ähnliches Vorhaben in einem anderen Kanton aber nicht.
Im Folgenden wird aufgezeigt, welche Projekte – aufgeteilt nach Förderinhalten und Förderschwerpunkten – im Rahmen des Mehrjahresprogramms des Bundes gefördert werden können:

Für die Bewilligung von NRP-Projekten sind die Kantone verantwortlich. Sie entscheiden aufgrund ihrer NRP Umsetzungsprogramme ob ein Projekt mit NRP-Geldern unterstützt wird.
Verschiedene Kriterien, die bei der Beurteilung der Förderwürdigkeit herangezogen werden, sind im Infopapier «Schlüsselkriterien für Projekte der Neuen Regionalpolitik (NRP)» aufgeführt.
Für sämtliche Umsetzungsprogramme werden Wirkungsmodelle erstellt. Es empfiehlt sich solche auch für Projekte zu erstellen. Unterstützung dazu gibt es unter Wirkung erziehlen in der Regionalentwicklung.
Förderschwerpunkt Tourismus
Der Tourismus spielt als exportorientierter Querschnittssektor im Schweizer Berggebiet und ländlichen Raum eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) ist der Tourismus deshalb ein Förderschwerpunkt: Bund und Kantone unterstützen eine Vielzahl von Projekten, die dazu beitragen, den Strukturwandel im Schweizer Tourismus zu bewältigen. Ziel ist es, die Tourismusdestinationen international wettbewerbsfähig zu machen und einen wichtigen Pfeiler für die Berggebiete und den ländlichen Raum nachhaltig zu stärken.
Der Bund stellt in der Periode 2024–2027 im Rahmen der NRP folgende Finanzierungshilfen zur Verfügung:
- A-fonds-perdu-Beiträge: CHF 41'934'500
- Darlehen: CHF 147'100'000
Gemäss Erfahrungswerten fliessen ein Viertel der A-fonds-perdu-Beiträge und drei Viertel der Darlehen in die Förderung von Tourismusprojekten.
Die Kantone sind verpflichtet, die Mittel des Bundes in jeweils mindestens gleicher Höhe zu ergänzen.
Förderinhalte Tourismus – Welche Projekte werden unterstützt?
Die NRP hilft die Qualitäts- und Produkteentwicklung zur Verlängerung der Wertschöpfungsketten im Tourismus zu unterstützen. Neue, innovative Produkte und Angebote reichern das touristische Wertschöpfungssystem an und generieren zusätzliche Einkommensmöglichkeiten. Projekte können z. B. Analysen zu Wertschöpfungsprozessen und Marktpotenzialen oder Bündelungen von Angeboten zu erweiterten Wertschöpfungsketten umfassen. Naturnaher Tourismus und agrotouristische Angebote und Produkte stellen dabei Chancen dar, wie das Projekt Digitale Dorfstrasse Adelboden zeigt.
Die verschiedenen Leistungserbringer und Beherbergungsbetriebe auf Destinationsebene werden dabei gefördert, die Nachteile der oft kleinstrukturierten Tourismuswirtschaft abzubauen. Im Vordergrund stehen Projektansätze wie branchenübergreifende Kooperationen, Projekte zur gemeinsamen Nutzung von strategischen Ressourcen sowie Koordinations- oder Marketingplattformen. Exemplarisch dafür stehen die Projekte Kooperations-Plattform World Heritage Experience Switzerland oder Il Larice - punto d'incontro e progetto di messa in rete.
Ein wichtiger Erfolgsfaktor sind regional verfügbare, gut qualifizierte Arbeitskräfte sowie innovative Unternehmerinnen und Unternehmer. Mit Qualifizierungsmassnahmen und Coachings von touristischen Leistungsträgern wie z. B. der Entwicklung von Weiterbildungsangeboten, mit Coachings für touristische Leistungstragende oder durch Programme zur Förderung des Unternehmertums kann die NRP gezielt unterstützen. Beispiele dazu sind Digitourism: Die Digitalisierung im Dienste des Walliser Tourismus oder die Hospitality Pop-up Academy in Graubünden.
Wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen von Tourismusdestinationen müssen eine «Basis» bilden, auf der sich Destinationen entwickeln können, oder das bestehende Angebot als Teil der touristischen Wertschöpfungskette substanziell ergänzen. Die einzelnen Vorhaben müssen innovativ und wertschöpfungsorientiert sein, aber auch abgestimmt mit den Vorgaben für eine nachhaltige Entwicklung. Förderfähig sind bspw. prioritäre Infrastrukturen auf Destinationsebene wie touristische Transportanlagen, Thermalbäder, Kongressinfrastrukturen, Sporteinrichtungen von überregionaler Bedeutung oder Indoor-Anlagen. Im Bereich der Beherbergungswirtschaft kann die NRP öffentlich zugängliche Seminareinrichtungen, Wellness- oder Sportanlagen von Hotelbetrieben unterstützen, welche ein relevantes Angebot auf Destinationsebene darstellen. So setzen der Pôle touristique in La Chaux-de-Fonds, der Bau eines Baumwipfelpfads in Laax oder das Empfangshaus Klangcampus im Toggenburg ein starkes Signal für ihre Regionen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Angebotsseite für den Tourismus.
Förderschwerpunkt Industrie
Egal ob eine Firma im Onlinebereich, ein Sanitär-Betrieb oder eine Schreinerei – KMU generieren Wertschöpfung. Gerade in ländlichen Räumen und Berggebieten der Schweiz kommt ihnen deshalb eine hohe Bedeutung zu. In der Neuen Regionalpolitik (NRP) bilden der Industriebereich und das Gewerbe deshalb einen Förderschwerpunkt. Der Fokus liegt dabei auf der Innovationsförderung für KMU in den Regionen. Dies beinhaltet unter anderem Produkt-, Prozess- oder Geschäftsinnovationen.
Der Bund stellt in der Periode 2024–2027 im Rahmen der NRP folgende Finanzierungshilfen zur Verfügung:
- A-fonds-perdu-Beiträge: CHF 41'532'000
- Darlehen: CHF 48'450'000
Gemäss Erfahrungswerten fliessen über die Hälfte der à-fonds-perdu Beiträge in Projekte im Förderschwerpunkt «Industrie».
Die Kantone sind verpflichtet, die Mittel des Bundes in jeweils mindestens gleicher Höhe zu ergänzen.
Förderinhalte Industrie – Welche Projekte werden unterstützt
Die Unterstützung läuft einerseits über sogenannte «Regionale Innovationssysteme (RIS)»: diese werden über die NRP finanziell unterstützt und bieten dann wiederum Dienstleistungen zur Innovationsförderung für KMU an. Andererseits werden auch Projekte direkt gefördert.
Innovationen, das heisst das Hervorbringen von neuen Produkten und Dienstleistungen oder Prozessen, liegt in erster Linie in der Verantwortung der Unternehmen. Einen wichtigen Nährboden für Innovationen bildet jedoch der regionale Austausch zwischen Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie der öffentlichen Hand. Um diesen Austausch anzutreiben, legt die NRP deshalb bei der Förderung einen Schwerpunkt auf die Innovationsunterstützung in «Regionalen Innovationssystemen (RIS)». Insgesamt existieren sechs RIS mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Weitere Informationen zu den RIS finden sich in der Rubrik Regionale Innovationssysteme (RIS).
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Angebotsseite für KMU und Startups.
Regionale Innovationssysteme (RIS)
Die Regionalen Innovationssysteme (RIS) stärken die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von Schweizer KMU und Start-ups.
Die Regionalen Innovationssysteme (RIS) sind in sechs funktionalen Wirtschaftsregionen aktiv und bieten koordinierte Unterstützungsleistungen für Schweizer KMU und Start-ups. Ihr Angebot umfasst Information, Beratung, Vernetzung, Infrastruktur und Finanzierung. Dank ihrer regionalen Verankerung und ihrem fundierten Verständnis des Innovationsökosystems können die RIS Unternehmen gezielt mit passenden Partnern vernetzen und über relevante Fördermöglichkeiten informieren. Sie fördern den Austausch zwischen Unternehmen, Hochschulen, Forschungszentren und öffentlichen Institutionen – eine zentrale Dynamik für Innovation im Sinne des Triple-Helix-Modells.
Die RIS werden im Rahmen der NRP gemeinsam von Bund und Kantonen unterstützt. Ziel der NRP ist es, die Wertschöpfung und Beschäftigung in Bergregionen, ländlichen Gebieten und Grenzregionen zu stärken. Die Förderung der RIS bildet dabei einen zentralen Pfeiler dieser Politik.
Finden Sie in der interaktiven Karte den Kontakt zu Ihrem RIS:
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