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Totalrevision der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik − Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

Der Bundesrat hat im Oktober 2013 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine Reform der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vorzubereiten. Diese soll hauptsächlich drei Stossrichtungen beinhalten:
Die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze, damit die Steuererleichterung stets in einem Verhältnis zu den geplanten Arbeitsplätzen steht.
Die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik.
Technische Anpassungen, welche die bisherigen Erfahrungen aufnehmen.
Die Mehrheit der Teilnehmenden der Vernehmlassung begrüsst die Stossrichtungen der Reform. Unterschiedlich beurteilt werden insbesondere die Festlegung der Anwendungsgebiete, die Mindestanzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze bei Vorhaben produktionsnaher Dienstleistungsbetriebe sowie die jährliche Bindung der Steuererleichterung des Bundes an die auf kantonaler und kommunaler Ebene im selben Jahr tatsächlich gewährten Steuererleichterungen. Die formale Anforderung an den kantonalen Steuererleichterungsentscheid wird teilweise kritisch beurteilt. Abgelehnt wird der Vorschlag, künftig die Firmennamen sowie die gewährten Steuererleichterungen jährlich zu veröffentlichen.

Jahr
2015
Herausgeber
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Ort
Bern
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