La plate-forme du développement régional en Suisse

Die Neue Regionalpolitik ist gefragt

Die Neue Regionalpolitik (NRP) wird genutzt. Über 1800 wirtschaftliche Projekte wurden 2008–15 in den Zielgebieten unterstützt. Dafür gewährte der Bund 250 Millionen Franken A-fonds-perdu-Beiträge und 320 Millionen Franken rückzahlbare Darlehen.

Ende 2015 lief die Geltungsdauer des ersten regionalpolitischen Mehrjahresprogramms 2008–15 des Bundes aus. Über 1800 regionalwirtschaftliche Projekte wurden in dieser Zeit in den Berggebieten, im ländlichen Raum und den Grenzregionen unterstützt. Die Förderung erfolgte auf der Grundlage von kantonalen und überkantonalen Umsetzungsprogrammen mit einer Laufzeit von jeweils vier Jahren. Der Bund setzte für die Regionalpolitik inklusive Begleitmassnahmen rund 250 Millionen Franken in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen und knapp 320 Millionen Franken als rückzahlbare Darlehen ein. 

Beispiel Bern: 1400 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert
Die NRP ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen. Die für den Vollzug verantwortlichen Kantone haben sich an der Umsetzung ihrer Programme mindestens im gleichen Umfang finanziell zu beteiligen wie der Bund. Die Hebelwirkung der NRP ist beachtlich: Bei den Projekten, die mit A-fonds-perdu-Mitteln unterstützt wurden, stehen jedem vom Bund eingesetzten Franken mindestens drei Franken von Kantonen und Dritten gegenüber; bei Darlehen ist das Verhältnis gar mindestens 1:4. Der wirtschaftliche Effekt der NRP lässt sich am Beispiel des Kantons Bern aufzeigen. In der Periode 2012–15 wurden dank der NRP über 1400 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert sowie Investitionen von 230 Millionen Franken getätigt. 

Industrie und Tourismus im Fokus
Der Bund fokussiert im neuen Mehrjahresprogramm 2016–2023 noch stärker auf die Förderschwerpunkte Industrie und Tourismus. Beide Wirtschaftsbereiche stehen infolge Frankenstärke und anhaltender Krise in wichtigen europäischen Exportmärkten unter grossem Anpassungsdruck. Die schwierige Lage des Tourismus bewog den Bundesrat, zusätzlich zur ordentlichen NRP-Förderung für 2016–19 ein spezifisches Impulsprogramm aufzugleisen und mit 210 Millionen Franken für Darlehen und Finanzhilfen auszustatten. 

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