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Vier Jahre Zweitwohnungsgesetzgebung – Zwischenbilanz und Ausblick

Am 1. Januar 2016 ist die neue Zweitwohnungsgesetzgebung in Kraft getreten. Gesetz und Verordnung waren Resultat eines langen politischen Aushandlungsprozesses seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative in der Volksabstimmung vom 11. März 2012. Im Laufe der Ausarbeitung der Gesetzgebung tauchten immer wieder neue Fragen auf, die teilweise nicht abschliessend geklärt werden konnten. Andererseits fällte das Parlament letztlich einen politischen Kompromiss. Wie wirkt sich diese Gesetzgebung nun effektiv in der Praxis aus?
Nach vier Jahren ist es Zeit für eine erste Zwischenbilanz. Wie fällt die Bilanz in den verschiedenen Branchen aus? Musste der Tourismus eine massive Einbusse verzeichnen? Oder hat sich die touristische Nachfrage in andere Segmente, in andere Regionen verlagert? Ist die Bauwirtschaft im Berggebiet zusammengebrochen? Wie hat sich der Wohnungsmarkt im Berggebiet entwickelt? Welche raumplanerischen und regionalökonomischen Konsequenzen hat die Gesetzgebung? Welche neuen Strategien wurden seither entwickelt, um trotz der Einschränkungen der Zweitwohnungsinitiative den alpinen Tourismus neu zu positionieren? Haben sich aufgrund des Zweitwohnungsgesetzes neue Geschäftsmodelle entwickelt? Wie haben Kantone und Gemeinden auf die Umsetzung der neuen Gesetzgebung reagiert? Wie wurden die Zweitwohnungsbesitzer in die Prozesse einbezogen? Wo besteht offensichtlich Korrekturbedarf an der Gesetzgebung? Diese und weitere Fragen sollen im Rahmen der Tagung diskutiert werden.

Terminart
Konferenz
Terminort
Bern
Veranstalter
Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB)
Kontakt
Barbara Rekibi
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