Pilot Impuls-Landschaftsberatung 2021‒2023
Das aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz (LKS) will das Bewusstsein und die Handlungskompetenz im Bereich Landschaft stärken. Auch Gemeinden sollen die Landschaftsqualität in ihren Handlungsbereichen erkennen, sie bei raumplanerischen Entscheidungen berücksichtigen und aktiv zu ihrer Entwicklung beitragen. Um sie dabei zu unterstützen, bietet das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Gemeinden in den Jahren 2021-2023 im Rahmen eines Pilotprojekts kostenlose Landschaftsberatungen an.
Am Anfang steht meist ein konkreter Anlass: Ein Zonenplan soll revidiert, ein neuer Sondernutzungsplan erstellt oder ein kommunales Leitbild erarbeitet werden. Eine Grün- und Freiraumplanung steht an oder es gilt neue Bauten in eine gewachsene Struktur einzupassen. Welchen Einfluss haben solche Anpassungen oder Eingriffe auf die Landschaft? Wie lassen sich mit der Umsetzung raumplanerischer Vorhaben deren Qualitäten erhalten und stärken? Und wie können landschaftliche Eigenarten gar zur Steigerung der Standortattraktivität einer Gemeinde beitragen? Im Zuge raumplanerischer Entwicklungen werden Fragen wie diese oft zu wenig berücksichtigt. Dadurch verschwinden landschaftliche Qualitäten – meist zwar ungewollt, aber dennoch unwiederbringlich.
Im Rahmen der Umsetzung des Landschaftskonzepts Schweiz lanciert das Bundesamt für Umwelt (BAFU) das Angebot «Impuls-Landschaftsberatung». Für eine Pilotphase bis Ende 2023 steht es in erster Linie kleineren und mittleren Gemeinden zur Verfügung. Während der Testphase finanziert der Bund die Beratungen direkt, so dass interessierte Gemeinden einen möglichst niederschwelligen Zugang dazu haben.
Expertinnen und Experten stehen zur Verfügung
15 ausgewiesene Landschaftsfachleute aus allen Sprachregionen der Schweiz stehen für die Beratungen zur Verfügung. Die Expertinnen und Experten bringen ein breit abgestütztes Landschaftsverständnis mit, sind praktisch und auf unterschiedlichen Massstabsebenen im Bereich Landschaft tätig und verfügen über Wissen zu weiteren raumrelevanten Sektoralpolitiken wie Raumplanung, Landwirtschaft oder Baukultur. Sie haben Erfahrung darin, sich mit unterschiedlichen Instanzen wie Bauherrschaften, Planungsämtern und Mitgliedern von Gemeinderäten auszutauschen, zwischen unterschiedlichen Ansprüchen zu vermitteln und fruchtbare Dialoge anzustossen. Pro Beratung wird mit einem Aufwand von maximal vier Arbeitstagen gerechnet.
Interessierte Gemeinden können sich direkt an eine Beraterin oder einen Berater wenden. Ihre Kontaktangaben sind dem Merkblatt «Impuls Landschaftsberatung» zu entnehmen. Mit der Inanspruchnahme einer Beratung verpflichten sich die Gemeinden dazu, das Thema Landschaft in den folgenden Planungs- und Projektarbeiten unter Einbezug dafür qualifizierter Fachpersonen angemessen weiter zu behandeln.
Weitere Informationen:
- Landschaftsberatung BAFU
- Merkblatt Impuls Landschaftsberatung
- Merkblatt «Kantonale Landschaftskonzeption und kohärente Landschaftsqualitätsziele»