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Förderinhalte und Förderschwerpunkte

Inhalte und Schwerpunkte

Innovative Projekte sind das Herzstück der NRP. In der Programmphase 2016–2023 liegt der Fokus auf den Bereichen «Tourismus» und «Industrie» sowie den Regionalen Innovationssystemen (RIS). Rund 80 Prozent der verfügbaren A-fonds-perdu-Bundesmittel sind für Projekte in diesen beiden Förderschwerpunkten vorgesehen. An wertschöpfungsorientierte Infrastrukturvorhaben können zudem Darlehen gewährt werden. Seit 2020 liegt ein Augenmerk bei der Projektförderung zudem auf dem Bereich «Digitalisierung» und spezifische «NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete» sollen dazu beitragen, die wirtschaftliche Potenziale in diesen Gebieten noch besser zu entfalten.

Die NRP fokussiert auf Unternehmertum, Innovation und Wertschöpfung. Um NRP-Finanzhilfen zu erhalten, müssen die Projekte zum einen den Förderinhalten und Förderschwerpunkten des Bundes entsprechen, die im NRP-Mehrjahresprogramm 2016–2023 festgelegt sind. Für die Bewilligung von NRP-Projekten und damit auch den Entscheid, ob ein Projekt finanziert wird, sind jedoch die Kantone verantwortlich. Eine Projektförderung hängt deshalb auch davon ab, welche strategischen Ziele und Schwerpunkte die Kantone bzw. die jeweiligen Regionen bei der Umsetzung der NRP verfolgen. Diese werden in den Umsetzungsprogrammen der Kantone definiert und unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Deshalb ist es möglich, dass ein Vorhaben in einem Kanton der Strategie entspricht und NRP-Gelder erhält, ein gleiches oder ähnliches Vorhaben in einem anderen Kanton aber nicht.

Im Folgenden wird aufgezeigt, welche Projekte im Rahmen der Ausrichtung 1 (Projektförderung) – aufgeteilt nach Förderinhalten und Förderschwerpunkten – gemäss Mehrjahresprogramm des Bundes gefördert werden können. Zudem sind weitere Kriterien aufgeführt, die beim Entscheid über eine Projektförderung zur Anwendung kommen.

Förderinhalte

Förderinhalte
Unter Förderinhalten werden die Tätigkeiten und Prozesse verstanden, die im Rahmen von NRP-Projekten unterstützt werden. Die entsprechenden Aktivitäten zielen darauf, die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu stärken und die Wertschöpfung zu erhöhen. Sie sind das zentrale Instrument zur Programmgestaltung und Projektselektion. Die Kantone wählen für ihre Umsetzungsprogramme jene Förderinhalte aus, die am besten zur kantonalen Entwicklungsstrategie passen. Detailliertere Informationen zu den einzelnen Förderinhalten in der Botschaft vom 20. Februar 2019 zur Standortförderung 2020-2023, S. 2413ff.
Förderschwerpunkte
Bei der Wahl der Förderschwerpunkte gewährt der Bund den Kantonen Spielraum. Im Sinne der Profilbildung und eines fokussierten Mitteleinsatzes sind rund 80 Prozent der für die Projektförderung verfügbaren A-fonds-perdu-Bundesmittel für die Förderschwerpunkte «Industrie» und «Tourismus» vorgesehen. Seit 2020 wird bei der Projektförderung zudem ein verstärkter Fokus auf das Thema «Digitalisierung» gelegt und für die Berggebiete werden 2020‒2023 spezifische «NRP-Pilotmassnahmen» erprobt. 
Weitere Kriterien

Für die Bewilligung von NRP-Projekten sind die Kantone verantwortlich. Sie entscheiden aufgrund ihrer NRP Umsetzungsprogramme ob ein Projekt mit NRP-Geldern unterstützt wird.

 

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