Ziel von Interreg VI A ist es, grenzüberschreitende Potenziale auszuschöpfen und grenzbedingte Hemmnisse abzubauen, welche die integrierte Entwicklung grenzüberschreitender Regionen zu wirtschaftlich starken und sozial wie ökologisch nachhaltigen Gebieten erschweren.
Schweizer Projektpartner können nicht in den Genuss von EU-Fördermitteln kommen. Sie haben aber die Möglichkeit, eine Bundes- und/oder kantonale Förderung zu beantragen. Seit dem 1. Januar 2008 ist die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch die Schweizerische Eidgenossenschaft Teil der Neuen Regionalpolitik (NRP). Mit Bundesgeldern werden ausschliesslich Projekte gefördert, welche auf die regionalpolitischen Ziele des Bundes hinwirken.
Die Kantone beteiligen sich sowohl innerhalb als auch ausserhalb der NRP an Interreg VI A. Sie können sich deshalb mit eigenen Mitteln an Projekten beteiligen, die keine Unterstützung des Bundes erhalten.
In der laufenden Programmperiode 2021–2027 beteiligt sich die Schweiz an den vier unten aufgeführten Interreg-VI-A-Programmen (Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein, Frankreich–Schweiz, Italien–Schweiz, Oberrhein). Da sich die Themenschwerpunkte, Antragsverfahren, Projektauswahlkriterien usw. je nach Programmgebiet unterscheiden, sollen sich Schweizer Projektinteressierte frühzeitig an die regionalen Interreg-VI-A-Koordinationsstellen wenden.
Weitere Informationen zu KEEP und die KEEP-Projektdatenbank mit ETZ-Projekten.
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