Für Steuererleichterungen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) soll künftig eine betragsmässige Obergrenze festgelegt werden. An diesem Grundsatz hält der Bundesrat nach der Vernehmlassung zur Totalrevision der entsprechenden Verordnung fest.
Der Bundesrat hat im Oktober 2013 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine Reform der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vorzubereiten. Diese soll hauptsächlich drei Stossrichtungen beinhalten:
- Die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze, damit die Steuererleichterung stets in einem Verhältnis zu den geplanten Arbeitsplätzen steht.
- Die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik.
- Technische Anpassungen, welche die bisherigen Erfahrungen aufnehmen.
Die Mehrheit der Teilnehmenden der Vernehmlassung begrüsst die Stossrichtungen der Reform. Unterschiedlich beurteilt werden insbesondere die Festlegung der Anwendungsgebiete, die Mindestanzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze bei Vorhaben produktionsnaher Dienstleistungsbetriebe sowie die jährliche Bindung der Steuererleichterung des Bundes an die auf kantonaler und kommunaler Ebene im selben Jahr tatsächlich gewährten Steuererleichterungen. Die formale Anforderung an den kantonalen Steuererleichterungsentscheid wird teilweise kritisch beurteilt. Abgelehnt wird der Vorschlag, künftig die Firmennamen sowie die gewährten Steuererleichterungen jährlich zu veröffentlichen.
Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und führte eine erste Aussprache zum weiteren Vorgehen.