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Kohärente Raumentwicklung – ein Zusammenspiel von Bund, Kantonen, Regionen, Gemeinden und Privaten

Zahlreiche Politiken wirken mit ihren Zielvorgaben, Instrumenten und Massnahmen auf die Raumentwicklung ein – auf Bundesebene genauso wie auf kantonaler, regionaler oder kommunaler Ebene. Die Aktivitäten Privater, insbesondere auch der Unternehmen, prägen den Raum ebenfalls mit. Damit beeinflussen unterschiedliche Akteurinnen und Akteure mit ihren Entscheidungen und ihrem Handeln die räumliche Nutzung und Entwicklung. Eine kohärente Raumentwicklung in der Schweiz erfordert deshalb, dass sich alle ihrer Rolle bei der Raumentwicklung bewusst sind und aktiv einen Beitrag dazu leisten.

Eine kohärente Raumentwicklung – die sich am Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung orientiert – trägt dazu bei, die räumlichen Herausforderungen ganzheitlich, inhaltlich abgestimmt und koordiniert anzugehen. Der Begriff der «Kohärenten Raumentwicklung» wurde vom Bund geprägt. Für die Umsetzung bedarf es allerdings eines Zusammenspiels der Aktivitäten von Bund, Kantonen, Regionen, Städten, Gemeinden und von Privaten. Voraussetzung ist, dass sich alle Akteurinnen und Akteure bewusst sind, dass sie mit ihren Entscheiden und ihrem Handeln den Raum und die Raumentwicklung beeinflussen und aktiv ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, koordinierten räumlichen Entwicklung leisten. Zentral ist deshalb auch, dass die Schlüsselakteure entsprechend sensibilisiert und mobilisiert werden.


Rolle Bund

Der Bund trägt zu einer kohärenten Raumentwicklung bei, indem er:

  • die Koordination der verschiedenen Bundespolitiken über Plattformen und Netzwerke oder Begleitgruppen vorantreibt (z.B. BN KoRE, ROK, TK, KoVo) und den Austausch und Kooperationen unter den unterschiedlichen Staatsebenen pflegt und fördert. Die Umsetzung der Agglomerationspolitik und der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete sieht deshalb auch Massnahmen auf organisatorischer Ebene vor, die dazu beitragen, das Handeln der verschiedenen staatlichen Akteure abzustimmen.
    Mehr zu den organisatorischen Massnahmen
  • über seine Politiken und deren Instrumente und Massnahmen gezielt Anreize für eine kohärente Raumentwicklung setzt und Regelungen zur geordneten Nutzung des Raums schafft (Raumplanungsrecht, Gebiete des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN), Sachplanung usw.).
  • über Informations-, Weiterbildungs-, Coaching- und Vernetzungsangebote (u.a. über regiosuisse, Agridea, Netzwerk Schweizer Pärke) die Akteurinnen und Akteure für den Mehrwert einer kohärenten Raumentwicklung sensibilisiert und bei der Umsetzung unterstützt.


Rolle Kantone

Die Kantone unterstützen die kohärente Raumentwicklung, über:

  • Vorschriften und Regulierungen zur Nutzung des Raums (Richtplanung, kantonale Schutzgebiete).
  • kantonale Förderprogramme, die bestimmtes Handeln öffentlicher Akteure und Privater unterstützen oder belohnen.
  • die Entwicklung eigener räumlicher Strategien und der entsprechenden Governance (vgl. Faktenblatt «Regionale Entwicklungsstrategien»).
  • die Zusammenarbeit und den Austausch mit Regionen, Städten, Gemeinden und weiteren regionalen und lokalen Akteurinnen und Akteuren.
  • die Nutzung und Mitgestaltung der Fördergefässe des Bundes
  • Ausbildungen im Rahmen der Universitäten und Hochschulen.
  • eigene Informations- und Weiterbildungs- und Sensibilisierungsaktivitäten.


Rolle Regionen, Gemeinden und Städte

Die Regionen, Gemeinden und Städte unterstützen die kohärente Raumentwicklung über:

  • die Entwicklung eigener räumlicher Strategien und der entsprechenden Governance (vgl. Faktenblatt «Regionale Entwicklungsstrategien»).
  • Regelungen zur Nutzung des Raums (Nutzungsplanung).
  • kommunale Finanzierungsgefässe.
  • die Nutzung der Fördergefässe des Bundes und der Kantone (vgl. Online-Finanzhilfetool).
  • die Koordination verschiedener Aktivitäten.
  • regionale Organisationen (z.B. Regionalmanagements).
  • die Zusammenarbeit und den Austausch mit anderen Regionen, Städten, Gemeinden, weiteren regionalen und lokalen sowie kantonalen Akteurinnen und Akteuren.
  • eigene Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten.


Rolle Private

Private Akteure gestalten den Raum und die Raumnutzung zum Beispiel über die Standortwahl, Infrastrukturen, Logistikprozesse oder Investitionen massgeblich mit. Je nach Standortentscheid eines Unternehmens kommen Arbeitsplätze und Investitionen unterschiedlichen Regionen zugute und es entstehen Verkehrsströme, die die kohärente Raumentwicklung beeinflussen. Auch Privatpersonen beeinflussen mit ihren Alltagsentscheiden die Raumentwicklung – etwa indem sie einen kürzeren oder längeren Arbeitsweg auf sich nehmen. Damit eine kohärente Raumentwicklung möglich wird, müssen deshalb auch die Unternehmen sowie Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort die Bestrebungen mittragen und mit ihren Aktivitäten und Massnahmen aktiv einen Beitrag leisten.


Governance-Massnahmen auf Bundesebene zur Umsetzung einer kohärenten Raumentwicklung

Für eine kohärente Raumentwicklung ist es wichtig, dass das Handeln der verschiedenen staatlichen Akteure gut abgestimmt ist. Die Umsetzung der Agglomerationspolitik (AggloPol) und der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete (P-LRB) sieht deshalb auch Massnahmen auf organisatorischer Ebene vor. Die Massnahmen betreffen in erster Linie die Koordination und Zusammenarbeit von Akteurinnen und Akteure auf Bundesebene. Sie tragen aber auch dazu bei, eine räumlich koordinierte Entwicklung auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene zu erleichtern. 

Bundesnetzwerk kohärente Raumentwicklung Stadt-Land (BN KoRE)
Das BN KoRE ist das Koordinations- und Kooperationsgremium des Bundes für die abgestimmte Umsetzung der Agglomerationspolitik und der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete. Es übernimmt u.a. die Schirmherrschaft über die beiden Politiken und stellt ihre Weiterentwicklung – insbesondere auch mit Blick auf eine kohärente Raumentwicklung – sicher. Dazu zählt auch, die Rolle und Beiträge der einzelnen Massnahmen zu den Zielen der beiden Politiken im Auge zu behalten. Mit seiner raumübergreifenden Ausrichtung, die sich an den Leitlinien «Zentren und Umland vernetzen» und «in funktionalen Räumen denken und handeln» orientiert, und über die «Koordination der beiden Politiken» trägt das BN KoRE den Verflechtungen zwischen Stadt und Land Rechnung. Das BN KoRE ist ein Ausschuss der Raumordnungskonferenz (ROK). Im BN KoRE vertreten sind das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie die Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), für Umwelt (BAFU), für Landwirtschaft (BLW) und für Wohnungswesen (BWO).
Raumordnungskonferenz (ROK)
Die ROK ist eine verwaltungsinterne Koordinationsplattform, die aus Vertretern aller raumrelevanten Verwaltungseinheiten des Bundes zusammengesetzt ist. Sie ist für die horizontale Koordination der verschiedenen Sektoralpolitiken und raumordnungspolitisch relevanter Aufgaben zuständig und unterstützt so auf Bundesebene die Bestrebungen zu einer kohärenten Raumentwicklung – insbesondere im Hinblick auf die beiden Leitideen «Raumwirksame Politiken aufeinander abstimmen» und «Synergien nutzen und Konflikte reduzieren».

Mehr zur Raumordnungskonferenz

Tripartite Konferenz (TK)
Die TK ist das zentrale politische und strategische Gremium zur Förderung der vertikalen Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Städten, Kantonen und dem Bund sowie zwischen urbanen und ländlichen Räumen. Sie befasst sich mit raumrelevanten Themen von gesamtschweizerischem Interesse und trägt zur Entwicklung einer gemeinsamen Agglomerationspolitik und Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete bei. Mit der Orientierung an den Leitlinien «Raumwirksame Politiken aufeinander abstimmen», «Zentren und Umland vernetzen» sowie «Denken und Handeln in funktionalen Räumen» trägt die TK massgeblich zu einer kohärenten Raumentwicklung bei.

Mehr zur Tripartiten Konferenz

Verordnung über die Koordination und Kooperation bei raumrelevanten Bundesaufgaben (KoVo) 
Die Koordinationsverordnung (KoVo) ist die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung einer kohärenten Raumentwicklung und deren Leitlinien auf Bundesebene. Sie regelt die verwaltungsinterne sektorenübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Raumentwicklung und soll sicherstellen, dass die raumwirksamen Aktivitäten des Bundes zeitlich, thematisch und räumlich abgestimmt werden und gemeinsame Projekte und Initiativen umgesetzt werden. Die aktuelle Fassung (Verordnung vom 7. September 2016 über die Koordination der Aufgaben des Bundes mit räumlichen Auswirkungen und über die Zusammenarbeit in diesem Bereich) ist am 1. November 2016 in Kraft getreten.

Mehr zur Koordinationsverordnung

 

 

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