Die Plattform für Regionalentwicklung in der Schweiz

Nachhaltigkeitsstrategie der Schweiz

Die nachhaltige Entwicklung und deren Förderung durch den Bund ist ein Verfassungsauftrag. Die Schweiz orientiert sich hierbei an der Definition der UNO. Laut dieser ist eine Entwicklung dann nachhaltig, wenn sie gewährleistet, dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne dabei die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu beeinträchtigen. Damit Nachhaltigkeit erreicht werden kann, sind die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die gesellschaftliche Solidarität sowie die ökologische Verantwortung in allen Bundespolitiken zu berücksichtigen. Für diese drei Dimensionen gilt seit 2016 der globale Referenzrahmen für Nachhaltigkeit der «Agenda 2030» mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen.

Der Begriff der «Nachhaltigkeit» geht auf den Deutschen Hans Carl von Carlowitz zurück. Er erwähnte ihn erstmals in seinem 1713 publizierten forstwirtschaftlichen Werk «Sylvicultura oeconomica», in dem er dafür plädierte, nur so viel Holz zu schlagen, wie nachwachsen kann. «Nachhaltigkeit» ist der Zustand, der angestrebt wird. Der Weg zu diesem Ziel wird heute «nachhaltige Entwicklung» genannt.

In der Bundesverfassung der Schweiz von 1999 ist die nachhaltige Entwicklung mehrfach verankert. In Artikel 2 wird betont, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft eine nachhaltige Entwicklung verfolgt. Gemäss Artikel 73 haben Bund und Kantone den Auftrag, «ein auf die Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits» anzustreben.
 

Der globale Referenzrahmen für Nachhaltigkeit: die «Agenda 2030» der UNO

Gemäss Definition der UNO ist eine Entwicklung dann nachhaltig, wenn sie gewährleistet, dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne dabei die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu beeinträchtigen. Die nachhaltige Entwicklung beinhaltet die Zieldimensionen «wirtschaftliche Leistungsfähigkeit», «gesellschaftliche Solidarität» und «ökologische Verantwortung». Damit Nachhaltigkeit bis 2030 erreicht werden kann, gilt seit 2016 der globale Referenzrahmen für Nachhaltigkeit der «Agenda 2030» mit ihren 17 «Sustainable Development Goals (SDGs)». Auch die Schweiz hat sich dazu bekannt. Je nach Land ist der Handlungsbedarf unterschiedlich. In der Schweiz stehen insbesondere Anstrengungen für verantwortungsvolle Produktion und Konsum (SDG 12), für weniger Ungleichheiten (SDG 10), für mehr Klimaschutz (SDG 13) und für den Erhalt der Biodiversität (SDG 15) im Vordergrund.
 


Implementierung in der Schweiz

Seit 1997 legt der Bundesrat seine Ziele für die nachhaltige Entwicklung der Schweiz in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) fest. Die Strategie ist das Hauptinstrument zur Umsetzung der Agenda 2030 in der Schweiz. Für die Koordination und die Steuerung der Umsetzung der SNE ist das Direktionskomitee Agenda 2030 verantwortlich. Eine der zentralen Leitlinien der Strategie besagt, dass die drei Zieldimensionen der nachhaltigen Entwicklung «wirtschaftliche Leistungsfähigkeit», «gesellschaftliche Solidarität» und «ökologische Verantwortung» ausgewogen und in integrierter Weise berücksichtigt werden sollen. Die einzelnen Sektoralpolitiken des Bundes orientieren sich danach und geben einen Rahmen für die Entwicklung der Schweiz in den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit vor (Politikkohärenz). Relevante Sektoralpolitiken und Strategien werden hier nach ihrem Schwerpunkt kurz beschrieben:

A - Dimension «wirtschaftliche Leistungsfähigkeit»

Die Regionalpolitik verfolgt ähnliche Ziele wie die Wirtschaftsförderung, denn sie soll die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen stärken und deren Wertschöpfung erhöhen und so zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen beitragen. Angestrebt werden eine angemessene Entlohnung der Erwerbstätigen, die persön­liche Entfaltung sowie menschenwürdige und gleichbe­rechtigte Arbeitsbedingungen. Als implizite Ziele gelten die dezentrale Besiedlung des Landes und der Abbau regionaler Disparitäten. Dazu hilft ein faires Besteuerungsmodell. Die ökologischen Belastbar­keitsgrenzen werden nicht überschritten.

Beispiele von sektoralen Bundespolitiken bzw. Strategien:

  • Die Wirtschaftspolitik verfolgt und kommentiert die nationale und internationale wirtschaftliche Entwicklung, identifiziert wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf und analysiert die gesamtwirtschaftlich relevante Gesetzgebung des Bundes.

  • Das Portal Grüne Wirtschaft des Bundes zeigt die Vielfalt an Geschäftsmodellen, Aktivitäten und Initiativen, um den Druck der Schweiz auf die Umwelt zu senken unter gleichzeitiger Erhaltung oder Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Das Portal macht sichtbar, mit welchen Ideen und Konzepten Unternehmen schon heute und oft freiwillig natürliche Ressourcen schonen und damit Gewinn erwirtschaften oder sich neue Märkte erschliessen; es zeigt aber auch, welche Befürchtungen der Wirtschaft vorhanden sind. Grundlage einer grünen Wirtschaft sind geschlossene Kreisläufe. Mehr dazu erfahren Sie in der regiosuisse-Praxis-Toolbox zur Förderung der Kreislaufwirtschaft;
  • Mit der Energiestrategie 2050 soll der Energieverbrauch gesenkt werden, die Energieeffizienz erhöht und die erneuerbaren Energien gefördert werden. Die Schweiz kann so ihre Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien stärken. Das schafft Arbeitsplätze und Investitionen in der Schweiz. Es werden keine neuen Kernkraftwerke gebaut. Interessant für die Regionalentwicklung sind das Gebäudeprogramm oder die wettbewerblichen Ausschreibungen im Bereich Stromeffizienz (ProKilowatt). Dadurch werden auch Effizienzmassnahmen in der Elektrizitätsproduktion und -verteilung unterstützt (inkl. Förderung von Stromproduktion aus nicht anders verwertbarer Abwärme). Mit dem neuen Energiegesetz sind die Rückbaukosten für einen Ersatzneubau abzugsfähig. So sollen energetisch sinnvollere Gesamtsanierungen gefördert werden. Und wenn Behörden oder Gerichte im Rahmen einer Interessenabwägung zwischen den Interessen von Natur- und Landschaftsschutz und dem Interesse der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien entscheiden müssen, geniessen nun beide Anliegen den Status eines nationalen Interesses. Sie sollen also gleichwertig gegeneinander abgewogen werden;
  • Alle Szenarien des Bundes zeigen, dass aufgrund des Wachstums von Bevölkerung und Wirtschaft bis 2040 auch der Verkehr stark zunehmen wird. Um die damit verbundenen Herausforderungen vorausschauend und ämterübergreifend anzugehen, hat das UVEK ein Strategiepapier zur Zukunft der Mobilität erarbeitet. Es dient als Orientierungsrahmen;
  • Die Strategie Digitale Schweiz definiert neun Aktionsfelder mit jeweils konkreten Zielen. Die Aktionsfelder decken eine Bandbreite von Themen ab, in denen die Digitalisierung eine wichtige Rolle für die Schweiz spielt;
  • Die Agrarpolitik 2022+ des Bundes zielt darauf ab, die Wertschöpfung der Land- und Ernährungswirtschaft am Markt zu steigern, die betriebliche Effizienz zu erhöhen, die Versorgungssicherheit zu stärken und die Umweltbelastung sowie den Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen weiter zu reduzieren;
  • Die Tourismusstrategie des Bundes will die Nachhaltigkeit im Schweizer Tourismus etablieren, indem Dialog, Koordination und Wissenstransfer intensiviert werden und die Messbarkeit verbessert wird;
  • Die nachhaltige Nutzung der Wasserresourcen wird über verschiedene Gesetze und Verordnungen der Wasserwirtschaft gewährleistet;
  • Mit der Waldpolitik 2020 schafft der Bund günstige Rahmenbedingungen, damit der Wald seine vielfältigen Funktionen für Gesellschaft, Wirtschaft, Ökologie und Klima erfüllen kann. Er legt damit die Grundlagen für eine nachhaltige, effiziente und innovative Waldbewirtschaftung.
B - Dimension «gesellschaftliche Solidarität»

Zu einer starken Wirtschaft gehören solide Sozialpartnerschaften und -werke und gut funktionierende Bildungs- und Gesundheitswesen. Dazu gehört eine hohe gesellschaftliche Kohäsion zwischen Individuen, Generationen, Gemeinden oder Regionen oder die Chancengleichheit. Die NRP trägt zur dezentralen Besiedlung des Landes und zum Erhalt des regionalen kulturellen Erbes bei.

  • Bund und Kantone sorgen beide gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz;
  • Mit der gesundheitspolitischen Strategie 2020–2030 will der Bundesrat das System weiter verbessern, damit alle Menschen in der Schweiz auch zukünftig von einem guten und bezahlbaren Gesundheitssystem profitieren. Gesundheit2030 gibt den gesundheitspolitischen Handlungsrahmen vor, an dem sich alle Akteure im Gesundheitswesen orientieren können;
  • Die Sicherheits- und Aussenpolitik setzen sich für Sicherheit und Frieden ein;  
  • Zusammenhalt und kulturelle Vielfalt in der Schweiz zu stärken und gleichzeitig der Bevölkerung den Zugang zur Kultur zu erleichtern, gehört zu den Kernzielen der bundesrätlichen Kulturpolitik;
  • Mit der Strategie Baukultur setzt sich der Bund für eine nachhaltige Förderung einer hohen Baukultur ein.
C - Dimension «ökologische Verantwortung»

Um die Ökosystemdienstleistungen, d.h. die Grundlagen für die Entfaltung der Gesellschaft und der Wirtschaft aufrechtzuerhalten, sind Massnahmen zum Schutz des Bodens, des Wassers, des Klimas, der Biodiversität oder der Landschaft notwendig:

  • das Raumkonzept Schweiz stellt eine gemeinsame Strategie für eine nachhaltige Raumentwicklung vor, welche das partnerschaftliche Denken und Planen in Handlungsräumen in den Vordergrund stellt;
  • das Klimaziel 2050, das der Bundesrat am 28.08.2019 beschlossen hat und bis 2050 eine Absenkung der Treibhausgasemissionen der Schweiz auf Netto-Null vorsieht;
  • die Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel, die die Ziele verfolgt, die Chancen des Klimawandels zu nutzen, die Risiken zu minimieren, Bevölkerung, Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen zu schützen und die Anpassungsfähigkeit bzw. Resilienz von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zu steigern;
  • die neue Bodenstrategie Schweiz, die im Mai 2020 verabschiedet worden ist. Es wird angestrebt, dass in der Schweiz ab 2050 netto kein Boden mehr verbraucht wird. Überbauen von Boden ist weiterhin möglich. Gehen dabei aber Bodenfunktionen verloren, müssen diese an einem anderen Ort durch Bodenaufwertung kompensiert werden;
  • die Strategie Biodiversität Schweiz und ihr Aktionsplan. Als Oberziel strebt sie eine reichhaltige und gegenüber Veränderungen reaktionsfähige Biodiversität sowie die langfristige Erhaltung der Biodiversität und ihrer Ökosystemleistungen an;
  • das neue Landschaftskonzept Schweiz vom 27.05.2020 legt als Planungsinstrument des Bundes den Rahmen für die kohärente, qualitätsorientierte Entwicklung der Landschaft als Wohn-, Arbeits-, Erholungs-, Bewegungs-, Kultur- und Wirtschaftsraum sowie als räumliche Basis für die Biodiversität fest. «Die Schönheit und Vielfalt der Schweizer Landschaften mit ihren regionalen natürlichen und kulturellen Eigenarten bieten heutigen und künftigen Generationen eine hohe Lebens- und Standortqualität.» (S. 20)

Die geltende Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 legt drei Schwerpunktthemen (Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion; Klima, Energie und Biodiversität; Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt) fest. Es sind jene Bereiche, in denen für die Schweiz innen- und aussenpolitisch der grösste Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den verschiedenen Politikbereichen besteht.
 

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