Der Bundesrat hat die von den Kantonen beantragte Startaufstellung des künftigen schweizerischen Innovationsparks gutgeheissen.
Der Innovationspark soll demnach vorerst mit zwei zentralen Standorten und zwei Netzwerkstandorten starten. Die beiden zentralen Standorte (Hub-Standorte) kommen im Umfeld der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen zu liegen, wobei für den Hub Zürich ein anderes Ausgestaltungsmodell als für den Hub Lausanne eingeplant ist. Als Netzwerkstandorte sind der Kanton Aargau und die Nordwestschweiz (BS, BL, JU) vorgesehen.
Die entsprechenden Kandidaturen einschliesslich der damit verbundenen Anträge finden Eingang in die Botschaft, die der Bundesrat bis Ende Jahr ans Parlament überweisen will.