Der Bundesrat will bei den im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) gewährten Steuererleichterungen grundsätzliche Anpassungen vornehmen. Zentrales Element ist die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze.
Anstelle des heutigen Prozentsatzes zur Festlegung der Bundessteuererleichterung soll in Zukunft ein im Voraus definierter Höchstbetrag bestimmt werden. Mit der vorgesehenen Obergrenze wird gewährleistet, dass gewährte Steuererleichterungen immer in einem Verhältnis zu den geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätzen stehen. Dabei sollen die Dauer der Steuererleichterung des Bundes und die Zahl der geplanten neu geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätze berücksichtigt werden. Auch auf kantonaler Ebene sollen für Steuererleichterungen in Zusammenhang mit einer Bundessteuererleichterung Höchstbeträge eingeführt werden. Damit werden Fehlanreize abgebaut.