Am 1. Januar sind das Zweitwohnungsgesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft getreten. Sie basieren auf der Zweitwohnungsinitiative, die im Frühjahr 2012 angenommen wurde.
Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative haben sich die Schweizer Stimmberechtigen dafür ausgesprochen, den Zweitwohnungsbau zu beschränken. Der Bundesrat hat Ende 2015 die Zweitwohnungsverordnung gutgeheissen – das dazugehörige Gesetz wurde vom Parlament bereits am 20. März verabschiedet.
Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen setzt den Verfassungsartikel über die Zweitwohnungen (Art. 75b BV) um, den Volk und Stände am 11. März 2012 in der Abstimmung über die Initiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!» angenommen haben. Diese Verfassungsbestimmung führt das Gesetz in erster Linie dadurch aus, dass in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden dürfen. Die Zweitwohnungsverordnung enthält die nötigen Ausführungsbestimmungen zum Gesetz.