Förderinhalte und Förderschwerpunkte

Inhalte und Schwerpunkte

Innovative Projekte sind das Herzstück der NRP. In der Programmphase 2024–2031 liegt der Fokus auf den Bereichen «Tourismus» und «Industrie» sowie den Regionalen Innovationssystemen (RIS). Rund 80 Prozent der verfügbaren A-fonds-perdu-Bundesmittel sind für Projekte in diesen beiden Förderschwerpunkten vorgesehen. An wertschöpfungsorientierte Infrastrukturvorhaben können zudem Darlehen gewährt werden. Seit 2020 liegt ein Augenmerk bei der Projektförderung zudem auf dem Bereich «Digitalisierung» und spezifische «NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete» sollen dazu beitragen, die wirtschaftliche Potenziale in diesen Gebieten noch besser zu entfalten.

Innovative Projekte sind das Herzstück der NRP. In der Programmphase 2024–2031 liegt der Fokus auf den Bereichen «Tourismus» und «Industrie» sowie den Regionalen Innovationssystemen (RIS). Rund 80 Prozent der verfügbaren A-fonds-perdu-Bundesmittel sind für Projekte in diesen beiden Förderschwerpunkten vorgesehen. An wertschöpfungsorientierte Infrastrukturvorhaben können zudem Darlehen gewährt werden. Seit 2020 liegt ein Augenmerk bei der Projektförderung zudem auf dem Bereich «Digitalisierung» und spezifische «NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete» sollen dazu beitragen, die wirtschaftliche Potenziale in diesen Gebieten noch besser zu entfalten. 

Die NRP fokussiert auf Unternehmertum, Innovation und Wertschöpfung. Um NRP-Finanzhilfen zu erhalten, müssen die Projekte zum einen den Förderinhalten und Förderschwerpunkten des Bundes entsprechen, die im NRP-Mehrjahresprogramm 2024-2031 festgelegt sind. Für die Bewilligung von NRP-Projekten und damit auch den Entscheid, ob ein Projekt finanziert wird, sind jedoch die Kantone verantwortlich. Eine Projektförderung hängt deshalb auch davon ab, welche strategischen Ziele und Schwerpunkte die Kantone bzw. die jeweiligen Regionen bei der Umsetzung der NRP verfolgen. Diese werden in den Umsetzungsprogrammen der Kantone definiert und unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Deshalb ist es möglich, dass ein Vorhaben in einem Kanton der Strategie entspricht und NRP-Gelder erhält, ein gleiches oder ähnliches Vorhaben in einem anderen Kanton aber nicht.

Im Folgenden wird aufgezeigt, welche Projekte – aufgeteilt nach Förderinhalten und Förderschwerpunkten – im Rahmen des Mehrjahresprogramms des Bundes gefördert werden können:

Förderinhalte

 

Förderinhalte
Unter Förderinhalten werden die Tätigkeiten und Prozesse verstanden, die im Rahmen von NRP-Projekten unterstützt werden. Die entsprechenden Aktivitäten zielen darauf, die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu stärken und die Wertschöpfung zu erhöhen. Sie sind das zentrale Instrument zur Programmgestaltung und Projektselektion. Die Kantone wählen für ihre Umsetzungsprogramme jene Förderinhalte aus, die am besten zur kantonalen Entwicklungsstrategie passen. Detailliertere Informationen zu den einzelnen Förderinhalten in der Botschaft zur Standortförderung 2024-2027, Punkt 4.
Förderschwerpunkte
Bei der Wahl der Förderschwerpunkte gewährt der Bund den Kantonen Spielraum. Im Sinne der Profilbildung und eines fokussierten Mitteleinsatzes sind rund 80 Prozent der für die Projektförderung verfügbaren A-fonds-perdu-Bundesmittel für die Förderschwerpunkte «Industrie» und «Tourismus» vorgesehen. Seit 2020 wird bei der Projektförderung zudem ein verstärkter Fokus auf das Thema «Digitalisierung» gelegt.
Weitere Kriterien

Für die Bewilligung von NRP-Projekten sind die Kantone verantwortlich. Sie entscheiden aufgrund ihrer NRP Umsetzungsprogramme ob ein Projekt mit NRP-Geldern unterstützt wird.

 

Förderschwerpunkt Tourismus

Der Tourismus spielt als exportorientierte Branche im Schweizer Berggebiet und ländlichen Raum eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) ist der Tourismus deshalb ein Förderschwerpunkt: Bund und Kantone unterstützen eine Vielzahl von Projekten, die dazu beitragen, den Strukturwandel im Schweizer Tourismus zu bewältigen. Ziel ist es, die Tourismusdestinationen international wettbewerbsfähig zu machen und einen wichtigen Pfeiler für die Berggebiete und den ländlichen Raum nachhaltig zu stärken.

Der Bund stellt in der Periode 2024–2027 im Rahmen der NRP folgende Finanzierungshilfen zur Verfügung:

  • A-fonds-perdu-Beiträge: CHF 41'934'500 
  • Darlehen: CHF 147'100'000 

Gemäss Erfahrungswerten fliessen ein Viertel der A-fonds-perdu-Beiträge und drei Viertel der Darlehen in die Förderung von Tourismusprojekten.

Die Kantone sind verpflichtet, die Mittel des Bundes in jeweils mindestens gleicher Höhe zu ergänzen. 


Förderinhalte Tourismus – Welche Projekte werden unterstützt?

Marktfähige Produkte und Dienstleistungen entwickeln 

Die NRP hilft die Qualitäts- und Produkteentwicklung zur Verlängerung der Wertschöpfungsketten im Tourismus zu unterstützen. Neue, innovative Produkte und Angebote reichern das touristische Wertschöpfungssystem an und generieren zusätzliche Einkommensmöglichkeiten. Projekte können z. B. Analysen zu Wertschöpfungsprozessen und Marktpotenzialen oder Bündelungen von Angeboten zu erweiterten Wertschöpfungsketten umfassen. Naturnaher Tourismus und agrotouristische Angebote und Produkte stellen dabei Chancen dar, wie das Projekt Digitale Dorfstrasse Adelboden zeigt.

Überbetriebliche Vernetzung und Kooperation

Die verschiedenen Leistungserbringer und Beherbergungsbetriebe auf Destinationsebene werden dabei gefördert, die Nachteile der oft kleinstrukturierten Tourismuswirtschaft abzubauen. Im Vordergrund stehen Projektansätze wie branchenübergreifende Kooperationen, Projekte zur gemeinsamen Nutzung von strategischen Ressourcen sowie Koordinations- oder Marketingplattformen. Exemplarisch dafür stehen die Projekte Kooperations-Plattform World Heritage Experience Switzerland oder Il Larice - punto d'incontro e progetto di messa in rete.

Regionale Qualifizierungsmassnahmen

Ein wichtiger Erfolgsfaktor sind regional verfügbare, gut qualifizierte Arbeitskräfte sowie innovative Unternehmerinnen und Unternehmer. Mit Qualifizierungsmassnahmen und Coachings von touristischen Leistungsträgern wie z. B. der Entwicklung von Weiterbildungsangeboten, mit Coachings für touristische Leistungstragende oder durch Programme zur Förderung des Unternehmertums kann die NRP gezielt unterstützen. Beispiele dazu sind Digitourism: Die Digitalisierung im Dienste des Walliser Tourismus oder die Hospitality Pop-up Academy in Graubünden.

Wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen sichern bzw. realisieren

Wertschöpfungsorientierte Infrastrukturen von Tourismusdestinationen müssen eine «Basis» bilden, auf der sich Destinationen entwickeln können, oder das bestehende Angebot als Teil der touristischen Wertschöpfungskette substanziell ergänzen. Die einzelnen Vorhaben müssen innovativ und wertschöpfungsorientiert sein, aber auch abgestimmt mit den Vorgaben für eine nachhaltige Entwicklung. Förderfähig sind bspw. prioritäre Infrastrukturen auf Destinationsebene wie touristische Transportanlagen, Thermalbäder, Kongressinfrastrukturen, Sporteinrichtungen von überregionaler Bedeutung oder Indoor-Anlagen. Im Bereich der Beherbergungswirtschaft kann die NRP öffentlich zugängliche Seminareinrichtungen, Wellness- oder Sportanlagen von Hotelbetrieben unterstützen, welche ein relevantes Angebot auf Destinationsebene darstellen. So setzen der Pôle touristique in La Chaux-de-Fonds, der Bau eines Baumwipfelpfads in Laax oder das Empfangshaus Klangcampus im Toggenburg ein starkes Signal für ihre Regionen.

Tourismusorganisationen als Projektträger

Grundsätzlich können verschiedenste regionale Akteurinnen und Akteure – Regionen, Gemeinden, Unternehmen, weitere Institutionen, Organisationen usw. – NRP-Projekte umsetzen und lancieren. Dazu zählen auch Tourismusorganisationen. Für Projekte im Bereich Tourismus sind sie besonders gut geeignet, unter der Voraussetzung, dass sie überkommunal ausgerichtet und professionell organisiert sind. Sie können Synergien mit bereits bestehenden Angeboten nutzen, touristische Leistungsträger vernetzen und sind in der Region gut verankert. Mehr zum Umsetzungsprozess und wer NRP-Projekte initiieren kann, finden Sie auf der Seite «Umsetzungsprozess»

Förderschwerpunkt Tourismus in den Kantonen

Welche Förderschwerpunkte die Kantone im Rahmen der NRP priorisieren, können diese unter Beachtung der Vorgaben des Bundes selbst entscheiden. Der Tourismus nimmt in den Kantonen einen wichtigen Stellenwert ein: In den meisten kantonalen Umsetzungsprogrammen bildet er einen Förderschwerpunkt. Welche Massnahmen in welchem Kanton genau umgesetzt werden, kann dem jeweiligen Umsetzungsprogramm entnommen werden. 

Förderschwerpunkt Tourismus in anderen Politiken und Programmen

Interreg / ETZ: «Tourismus» ist kein expliziter Förderschwerpunkt der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) resp. von Interreg. Allerdings ist es möglich, unter dem breiter definierten Ziel «Steigerung der Attraktivität des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes» Tourismusprojekte zu fördern. Die Programme von Interreg haben jeweils spezielle Bedingungen, mehr Informationen erhalten Sie bei den verantwortlichen Koordinationsstellen.

Die NRP zählt zu den vier zentralen Förderinstrumenten der Tourismuspolitik des Bundes. Die weiteren Förderinstrumente sind: Innotour, Schweiz Tourismus (ST) und die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH)

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Als Entscheidungshilfe für Projektträger, wann Innotour oder die NRP zum Zuge kommen kann, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ein Informationsdokument erstellt:

 

 

Förderschwerpunkt Industrie

Egal ob eine Firma im Onlinebereich, ein Sanitär-Betrieb oder eine Schreinerei – KMU generieren Wertschöpfung. Gerade in ländlichen Räumen und Berggebieten der Schweiz kommt ihnen deshalb eine hohe Bedeutung zu. In der Neuen Regionalpolitik (NRP) bilden der Industriebereich und das Gewerbe deshalb einen Förderschwerpunkt. Der Fokus liegt dabei auf der Innovationsförderung für KMU in den Regionen. Dies beinhaltet unter anderem Produkt-, Prozess- oder Geschäftsinnovationen.

Der Bund stellt in der Periode 2024–2027 im Rahmen der NRP folgende Finanzierungshilfen zur Verfügung:

  • A-fonds-perdu-Beiträge: CHF 41'532'000 
  • Darlehen: CHF 48'450'000

Gemäss Erfahrungswerten fliessen über die Hälfte der à-fonds-perdu Beiträge in Projekte im Förderschwerpunkt «Industrie».

Die Kantone sind verpflichtet, die Mittel des Bundes in jeweils mindestens gleicher Höhe zu ergänzen.


Förderinhalte Industrie – Welche Projekte werden unterstützt

Die Unterstützung läuft einerseits über sogenannte «Regionale Innovationssysteme (RIS)»: diese werden über die NRP finanziell unterstützt und bieten dann wiederum Dienstleistungen zur Innovationsförderung für KMU an. Andererseits werden auch Projekte direkt gefördert.

Die NRP fördert den Wissenstransfer und die Innovationsfähigkeit von KMU durch «Regionale Innovationssysteme (RIS)»

Innovationen, das heisst das Hervorbringen von neuen Produkten und Dienstleistungen oder Prozessen, liegt in erster Linie in der Verantwortung der Unternehmen. Einen wichtigen Nährboden für Innovationen bildet jedoch der regionale Austausch zwischen Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie der öffentlichen Hand. Um diesen Austausch anzutreiben, legt die NRP deshalb bei der Förderung einen Schwerpunkt auf die Innovationsunterstützung in «Regionalen Innovationssystemen (RIS)». Insgesamt existieren sechs RIS mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Weitere Informationen zu den RIS finden sich in der Rubrik Regionale Innovationssysteme (RIS).

Die NRP fördert Industrie-Projekte in verschiedenen Themenbereichen
Im Industriebereich und dem Gewerbe werden im Rahmen der NRP unter dem Förderschwerpunkt «Industrie» konkrete Projekte direkt gefördert. In welchen Themenbereichen sich diese Projekte bewegen und welche Kriterien sie erfüllen müssen, unterscheidet sich je nach Kanton (siehe unten). Grundsätzlich können regionale Akteurinnen und Akteure jeglicher Art – Regionen, Gemeinden, Unternehmen, weitere Institutionen, Organisationen usw. – NRP-Projekte lancieren und umsetzen. KMU kommen als potenzielle Projektträger also ebenfalls in Frage. Einzelbetriebliche Förderung ist grundsätzlich jedoch nicht erlaubt: Projekte sollen die Entwicklung einer Region als Ganzes fördern.
Projektkollektion: ID 7

Förderschwerpunkt Industrie in den Kantonen und weitere Projektbeispiele

Welche Förderschwerpunkte und -inhalte die Kantone im Rahmen der NRP priorisieren, können diese unter Beachtung der Vorgaben des Bundes selbst entscheiden. Die Industrie nimmt bei allen an der NRP beteiligten Kantone in deren Umsetzungsprogrammen einen wichtigen Stellenwert ein. Welche Massnahmen in welchem Kanton genau umgesetzt werden, kann dem jeweiligen Umsetzungsprogramm entnommen werden. Projektbeispiele im Förderbereich «Industrie» finden Sie in der regiosuisse-Projektdatenbank.


Förderschwerpunkt Industrie in anderen Politiken und Programmen

Interreg / ETZ: Der Förderschwerpunkt «Industrie» resp. die Innovationsförderung spielt in praktisch allen Programmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) resp. Interreg mit Schweizer Beteiligung eine wichtige Rolle. Jedes Programm verfolgt dabei seine eigenen Ziele: Mehr Informationen finden Sie in den Rubriken der einzelnen Programme.

Kohärente Raumentwicklung: Im Rahmen der kohärenten Raumentwicklung ist der Schwerpunkt «Industrie» resp. die Innovationsförderung ebenfalls ein wichtiger Punkt: Dies beinhaltet die Agglomerationspolitik (AggloPol) sowie die Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete (P-LRB). Mehr Informationen finden Sie in der entsprechenden Rubrik.

 

Regionale Innovationssysteme (RIS)

Die Regionalen Innovationssysteme (RIS) stärken die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von Schweizer KMU und Start-ups.

Die Regionalen Innovationssysteme (RIS) sind in sechs funktionalen Wirtschaftsregionen aktiv und bieten koordinierte Unterstützungsleistungen für Schweizer KMU und Start-ups. Ihr Angebot umfasst Information, Beratung, Vernetzung, Infrastruktur und Finanzierung.

Dank ihrer regionalen Verankerung und ihrem fundierten Verständnis des Innovationsökosystems können die RIS Unternehmen gezielt mit passenden Partnern vernetzen und über relevante Fördermöglichkeiten informieren. Sie fördern den Austausch zwischen Unternehmen, Hochschulen, Forschungszentren und öffentlichen Institutionen – eine zentrale Dynamik für Innovation im Sinne des Triple-Helix-Modells.

Die RIS werden im Rahmen der NRP gemeinsam von Bund und Kantonen unterstützt. Ziel der NRP ist es, die Wertschöpfung und Beschäftigung in Bergregionen, ländlichen Gebieten und Grenzregionen zu stärken. Die Förderung der RIS bildet dabei einen zentralen Pfeiler dieser Politik.

Um herauszufinden, welches RIS in Ihrer Nähe liegt und am besten zu Ihren Bedürfnissen passt, nutzen Sie bitte die interaktive Karte.

 

Platzhalter Regionen-Karte

 

Weitere Informationen

 

 

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