18.03.2020
Spezialregime Bürgschaftswesen (Massnahmen neues Coronavirus)
Der Bundesrat hat am 13. März 2020 beschlossen, eine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags um 10 Millionen Franken, befristet bis Ende 2020, vorzusehen. Mit diesen Mitteln können ab sofort grundsätzlich gesunde Unternehmen in coronavirus-bedingten Liquiditätsengpässen eine Bürgschaft erhalten.