NRP-Mehrjahresprogramm 2024–2031

NRP-Mehrjahresprogramm 2024–2031

Die NRP ist 2024 in ihre dritte achtjährige Mehrjahresperiode (2024–2031) gestartet. Die bisherigen thematischen Förderschwerpunkte «Industrie / Innovation» und «Tourismus» werden weitergeführt. Neu können Kleininfrastrukturen unter bestimmten Voraussetzungen mit A-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden. Als Querschnittsthemen erhalten neben der «lokalen Wirtschaft», welche die Exportorientierung der NRP ergänzt, die nachhaltige Entwicklung und die Digitalisierung besonderes Gewicht.

Die NRP ist 2024 in ihre dritte achtjährige Mehrjahresperiode (2024–2031) gestartet. Die bisherigen thematischen Förderschwerpunkte «Industrie / Innovation» und «Tourismus» werden weitergeführt. Neu können Kleininfrastrukturen unter bestimmten Voraussetzungen mit A-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden. Als Querschnittsthemen erhalten neben der «lokalen Wirtschaft», welche die Exportorientierung der NRP ergänzt, die nachhaltige Entwicklung und die Digitalisierung besonderes Gewicht.

Das Mehrjahresprogramm 2024–2031 wurde vom Bundesrat im Rahmen der Botschaft zur Standortförderung 2024–2027 gutgeheissen und vom Parlament im Herbst 2023 verabschiedet. Bundesrat und Parlament haben zudem eine Gesetzesanpassung und der Bundesrat eine Verordnungsanpassung verabschiedet, die für die Unterstützung von Kleininfrastrukturvorhaben mit A-Fonds-perdu-Beiträgen notwendig waren. 

Unter der Seite «Prozess zur Erarbeitung der Neuen Regionalpolitik 2024–2031» finden Sie alle Schritte zur Realisierung des Mehrjahresprogramms 2024–2031.

Interaktive Grafik: ID 16
Was ist neu?
  • Kleininfrastrukturen können neu unter bestimmten Voraussetzungen mit A-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden.
  • Querschnittsthemen: Neu werden zentrale Bereiche als Querschnittthemen in allen Programmen integriert: lokale Wirtschaft (neu), Nachhaltigkeit (verstärkt), Digitalisierung (wie bisher). Das bedeutet: 
    • Der Exportbasisansatz wird durch das Element der lokalen Wirtschaft ergänzt.
    • Die nachhaltige Entwicklung gewinnt in der NRP ab 2024 noch stärker an Bedeutung.
    • Die Digitalisierung behält den hohen Stellenwert für die regionalwirtschaftliche Entwicklung.  

Klein­infrastrukturen

FÖRDERMÖGLICHKEIT (NEU)

Infrastrukturförderung flexibilisieren

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Kleininfrastrukturen: Infrastrukturförderung flexibilisieren

Eine besondere Bedeutung kommt der NRP bei der Unterstützung touristischer Infrastrukturen mit Rückgratfunktion für die regionale Wirtschaft zu (Bergbahnen, Sportanlagen, Seminar- und Kongressinfrastrukturen, Wellness-Anlagen, etc.). Darlehen bleiben das wesentliche Instrument für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten. Gewisse Kleininfrastrukturen, die selbst keinen genügenden Cash-Flow generieren – da zum Beispiel kein Eintritt verlangt werden kann –, kommen aber allein mit Darlehen nicht zum Fliegen, da sie für Investoren nicht interessant sind. Wenn solche Kleininfrastrukturen für die Entwicklung einer Destination wichtig sind und neue Absatzmöglichkeiten für Dritte schaffen, sollen sie künftig mit kleinen A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden können.

Sofern das Parlament die dafür nötige Gesetzesanpassung annimmt, besteht zukünftig auch die Möglichkeit, Kleininfrastrukturen mit einem A-Fonds-perdu Beitrag (maximal CHF 50'000.- Bundesmittel) zu unterstützen, unter Einhaltung von klar definierten Regeln. Die Infrastrukturprojekte müssen regionalwirtschaftliches Potenzial aufweisen. Nicht unterstützt werden beispielsweise Basisinfrastrukturen, reine Aufwertungsvorhaben oder direkte Wohnbauförderung.

Im Rahmen der Pilotmassnahmen für die Bergebiete 2020–2023 wurde die Förderung von Kleininfrastrukturen getestet.

Projektkollektion: ID 27

Lokale Wirtschaft

QUERSCHNITTSTHEMA

Exportbasisansatz ergänzen

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«Lokale Wirtschaft»: Exportbasisansatz ergänzen:

Bisher war in der NRP eines der grundsätzlichen Unterstützungskriterien die Exportorientierung, d.h. es konnten nur Projekte unterstützt werden, die darauf basieren, dass Güter und Dienstleistungen aus der Region exportiert werden. Wissenschaftliche Erkenntnisse haben gezeigt, dass gerade in periurbanen und ländlichen Räumen Wertschöpfung auch durch Absatz innerhalb der Region generiert wird (z.B. durch Konsum durch die Bevölkerung oder durch andere regionale Unternehmen). Daher wird der Exportbasisansatz neu ergänzt durch die «lokale Wirtschaft». Projekte in diesem Bereich zielen darauf ab, lokale Akteurinnen und Akteure zu mobilisieren. Wenn diese bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen z.B. im handwerklichen oder touristischen Bereich zusammenarbeiten, um eine lokale und regionale Nachfrage auf innovative Art und Weise zu bedienen, entsteht eine wirtschaftliche Dynamik. 

Die lokale Wirtschaft kann neu als Querschnittsthema durch die Kantone in die Umsetzungsprogramme integriert werden. Dabei sind gewisse Vorgaben zu berücksichtigen. Ein Projekt der lokalen Wirtschaft muss z.B. einen Beitrag an die regionalwirtschaftliche Entwicklung leisten und überbetrieblich ausgerichtet sein. 

Projektkollektion: ID 30

Nachhaltigkeit

QUERSCHNITTSTHEMA

Nachhaltige Entwicklung stärken

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Nachhaltige Entwicklung stärken

Die NRP leistet bereits heute namhafte Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Zielgebiete im Sinne der Strategie Nachhaltige Entwicklung Schweiz (SNE 2030) des Bundesrates. Die Nachhaltige Entwicklung wird ab 2024 als Querschnittsthema geführt und noch stärker gewichtet. Die NRP bleibt im Kern ein wirtschaftspolitisches Instrument. Die NRP soll jedoch noch stärker aufzeigen, wo sie Beiträge zur SNE 2030 leistet und bei der Aufgleisung und Umsetzung von NRP-Projekten sollen neben den zentralen wirtschaftlichen auch die ökologischen und die sozialen Auswirkungen berücksichtigt werden. Die Kantone weisen nach, wie sie mit ihrem Umsetzungsprogramm zur nachhaltigen Entwicklung beitragen und legen Nachhaltigkeitsziele mit messbaren Indikatoren fest. Dafür hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Abstimmung mit den kantonalen NRP-Fachstellen das Konzept «Nachhaltige Entwicklung in der NRP» als Grundlage erstellt. Es zeigt die Chancen der nachhaltigen Entwicklung für die regionalwirtschaftliche Entwicklung auf. Zur Zielerreichung werden konkrete Massnahmen gefördert wie z.B.: niederschwellige Unterstützungsangebote zur Entwicklung und Umsetzung von Projekten der Kreislaufwirtschaft; oder auch die standortgerechte Inwertsetzung von Biodiversität und Landschaft in Übereinstimmung mit dem Landschaftskonzept Schweiz. 

Themendossier Nachhaltigkeit
Praxis-Toolbox Kreislaufwirtschaft

Projektkollektion: ID 29

Digitalisierung

QUERSCHNITTSTHEMA

Digitale Transformation weiter vorantreiben

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Digitale Transformation weiter vorantreiben

Die NRP legt weiterhin einen Fokus auf die Digitalisierung und behandelt diese nach wie vor als Querschnittsthema. Sie setzt in den Regionen Impulse bei der digitalen Transformation, indem sie regionale Projekte mit Digitalisierungsbezug mitfinanziert. Die unterstützten Projekte und Aktivitäten sollen die (digitale) Wettbewerbsfähigkeit einer Region, deren Akteurinnen und Akteure und deren Unternehmen stärken. Gefördert werden können z.B. Digitalisierungsstrategien und -konzepte /Studien, neue Geschäftsmodelle, neue Angebote und Produkte sowie digitale und technische Infrastrukturen wie z.B. Coworking Spaces (unter gewissen Bedingungen). Weitere Themen, die sich als NRP-Projekte anbieten, sind Sensibilisierungs- und Qualifizierungsmassnahmen, Plattformen, Information und Kommunikation rund um das Thema Digitalisierung sowie Wissensaustausch und Vernetzung. Die ebenfalls durch die NRP mitfinanzierten Regionalen Innovationssysteme (RIS) nehmen in Bezug auf das Vorantreiben der digitalen Transformation eine wichtige Rolle ein, indem sie z. B. KMU mit Coaching- und Vernetzungsangeboten unterstützen. Die RIS fördern die digitale Innovation in allen Lebensphasen eines Unternehmens.

Themendossier Digitalisierung
 

Projektkollektion: ID 28

 

Was bleibt gleich?

Die zentralen Förderschwerpunkte Tourismus und Industrie (mit regionalen Innovationssystemen RIS) werden weitergeführt und können von den Kantonen wie bisher durch weitere Schwerpunkte ergänzt werden. 
 

Auch die Eckwerte der NRP bleiben gleich:

Themen Bemerkungen
Wirtschaftspolitische Zielsetzung NRP als wirtschaftliches Förderinstrument mit Fokus auf Innovation, Wertschöpfung und Arbeitsplätze
Wirkungsraum Ländliche Räume, Berggebiete, Grenzregionen
Gouvernanz Aufgabenteilung Bund – Kantone – Regionen: sehr weitgehende dezentrale Umsetzung als Erfolgsfaktor
Mehrjahresprogramm 2024–2031 (8 Jahre) mit zwei vierjährigen Botschafts- resp. Umsetzungsperioden (2024–2027; 2028–2031)
Förderschwerpunkte Wertschöpfungssysteme Industrie / Innovation und Tourismus
Querschnittsthemen Digitalisierung und Nachhaltigkeit
Förderkriterien Beitrag an die wirtschaftliche Regionalentwicklung durch Innovation, Wertschöpfungsorientierung, Anschubfinanzierung
Flankierende Massnahmen Kohärente Raumentwicklung, Wissenssaufbau und -vermittlung
Finanzierung àfp Beiträge, Darlehen für Infrastrukturprojekte

Weitere Informationen

 

Umsetzungsprogramme 2024-2027

Die kantonalen und überkantonalen NRP-Umsetzungsprogramme (UP) legen die kantonsspezifischen Ziele der Regionalpolitik und die entsprechenden Strategien fest. Die meisten Kantone sind zudem an überkantonalen und/oder grenzüberschreitenden Programmen beteiligt.

Überkantonale NRP-Umsetzungsprogramme 2024–2027
Umsetzungsprogramme Regionale Innovationssysteme (RIS)
Umsetzungsprogramme der früheren Programmperioden


Umsetzungsprozess

Bei der NRP kann zwischen der Umsetzung auf Programmebene und der Umsetzung auf Projektebene unterschieden werden. Hauptakteure auf Programmebene sind Bund, Kantone und die Regionen. Der Bund beschränkt sich dabei auf die strategische Führung. Bei der operativen Umsetzung auf Programmebene haben die Kantone einen grossen Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Sie legen – auf Basis der vom Bund gesetzten Leitplanken – fest, welche Schwerpunkte sie bei der Projektförderung setzen und entscheiden darüber, welche Vorhaben mit NRP-Geldern unterstützt werden. Die NRP-Projekte selbst können von regionalen Akteurinnen und Akteuren, Institutionen und Organisationen unterschiedlichster Art lanciert und umgesetzt werden.

Umsetzungsprozesse


Umsetzungsprozess und Akteure auf Programmebene

Mehrjahresprogramm des Bundes (MJP)
Der Bund formuliert in einem achtjährigen Mehrjahresprogramm die Förderinhalte sowie die Förderschwerpunkte innerhalb derer Kantone, Regionen und weitere Akteurinnen und Akteure die NRP umsetzen können. Das Mehrjahresprogramm wird in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen ausgearbeitet. Es setzt die Leitplanken für die Umsetzung der NRP, lässt aber Spielräume offen, die es den Kantonen erlauben, die Umsetzung der NRP auf ihre spezifischen Strukturen und Herausforderungen auszurichten. Aktuell gilt das Mehrjahresprogramm 2024-2031. Dieses wurde erstmals in eine Sammelbotschaft der Standortförderung integriert. Es stützt sich primär auf einen Grundlagenbericht ab, dessen Erstellung begleitet wurde durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) und der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK). Zudem beruht es auf verschiedenen Evaluations- und Prüfberichten und berücksichtigt neue strategische Grundlagen wie das Raumkonzept Schweiz und weitere Entwicklungen im politischen Umfeld.
Umsetzungsprogramme der Kantone (UP)
Die Kantone – in der Regel vertreten durch die NRP-Fachstellen – erarbeiten gestützt auf das Mehrjahresprogramm des Bundes jeweils vierjährige kantonale oder überkantonale Umsetzungsprogramme. Darin sind die spezifischen Ziele, Schwerpunkte und Massnahmen des jeweiligen Kantons bzw. der jeweiligen Region(en) definiert. Die strategischen Ziele der Regionalentwicklung und Schwerpunkte bei der Umsetzung der NRP variieren somit je nach Kanton und Region. Sie entscheiden darüber, ob ein Vorhaben durch NRP-Fördermittel unterstützt werden kann. Die Erarbeitung der Umsetzungsprogramme erfolgt idealerweise gemeinsam mit den betroffenen Regionen und regionalen Akteurinnen und Akteuren. 
Programmvereinbarungen
Auf Basis des Mehrjahresprogramms und der Umsetzungsprogramme schliesst der Bund mit den Kantonen Programmvereinbarungen ab, in denen die Ziele für die vierjährige Förderperiode sowie der Bundesbeitrag festgelegt werden. Die Höhe der vom Bund gewährten Finanzhilfen wird auf Grundlage dieser Programmvereinbarungen in Form von Pauschalbeiträgen ausgerichtet. Die Kantone garantieren bei der Umsetzung ihrer Programme eine gleich hohe finanzielle Beteiligung wie der Bund. Für Steuererleichterungen gelten besondere Bestimmungen.
Vollzug und Evaluation
Für die Bewilligung und Umsetzung von NRP-Projekten sind die Kantone verantwortlich. Die Koordination der Regionalpolitik mit weiteren raumentwicklungsrelevanten Bundespolitiken fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Dieser unterstützt die Akteurinnen und Akteure der Regionalentwicklung bei der Umsetzung der NRP über die Netzwerkstelle regiosuisse mittels Angeboten zur Vernetzung und zum Wissensaustausch. Für die Evaluation der NRP als Gesamtprogramm ist der Bund verantwortlich.

 

Wirkungsmodelle als Hilfsmittel für die Konzeption, Umsetzung und Evaluation Programmen und Projekten

Systematisches wirkungsorientiertes Arbeiten erlaubt, aus den eigenen Erfahrungen zu lernen, ein Projekt oder Programm wirkungsorientiert zu lenken, Prozesse zu optimieren und Tätigkeiten nach aussen zu legitimeren. 


Umsetzungsprozess und Akteure auf Projektebene

NRP-Projekte können von regionalen Akteurinnen und Akteuren jeglicher Art – Kantone, Regionen, Gemeinden, Unternehmen, weitere Institutionen, Organisationen usw. – umgesetzt und lanciert werden. Die Verantwortung für die operative Umsetzung der Ausrichtung 1 (Projektförderung) tragen die Kantone. Es ist ein wichtiger Grundsatz der NRP, dass die Regionen eigene Initiativen ergreifen, um mit Unterstützung der NRP die Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Die NRP sieht deshalb vor, dass qualifizierte regionale Entwicklungsträger wie Regionalmanagements, RIS-Managements, kantonale oder überkantonale Organisationen usw. die Umsetzung der NRP auf Projektebene unterstützen. Die regionalen Entwicklungsträger arbeiten eng mit den Projektträgern – zum Beispiel Unternehmen, Gemeinden, Initiativen – zusammen, die NRP-Projekte umsetzen. Wo nötig und möglich entwickelt der Entwicklungsträger selbst auch NRP-Projekte. In verschiedenen Kantonen sind zudem die Kantone selbst in die operative Umsetzung der NRP involviert und initiieren NRP-Projekte.

Weitere Informationen zur Umsetzung auf Projektebene und den empfohlenen Schritten für Projektträgerschaften finden auf der nächsten Seite «Unterstützung für Projektträgerschaften».
 

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