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SNE_Vernehmlassung

Nachhaltige Entwicklung: Strategie des Bundes und neue Plattform für die Praxis

Anfang November hat der Bundesrat die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 in die Vernehmlassung geschickt. Die Strategie zeigt auf, wie der Bundesrat die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung umsetzen will. Nach erfolgter Vernehmlassung wird der Bundesrat einen Aktionsplan für die Jahre 2021‒2023 verabschieden. Die neu lancierte Plattform «Nachhaltigkeitsbeurteilung» stellt zudem Werkzeuge für die Nachhaltigkeitsbeurteilung zur Verfügung und fördert den Austausch über deren Nutzung und Wirkung.

Nachhaltige Entwicklung ist in der Bundesverfassung als Staatszweck verankert. Mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) legt der Bundesrat seit 1997 seine politischen Schwerpunkte für eine nachhaltige Entwicklung fest. Er verfolgt damit das Ziel, die unterschiedlichen Interessen der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Umwelt in allen Politikbereichen ausgewogen zu berücksichtigen. 

Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 als Leitlinie der Bundespolitiken
Anfang November hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) eröffnet. Sie läuft noch bis zum 18. Februar 2021. Die SNE 2030 ist auf die 17 Nachhaltigkeitsziele («Sustainable Development Goals», SDGs) der «Agenda 2030» der UNO ausgerichtet. Neu ist die Strategie auf zehn statt wie bisher auf vier Jahre ausgelegt. Der dazugehörende Aktionsplan wird für jede Legislatur angepasst. 

Mit der SNE 2030 wird nachhaltige Entwicklung als Anforderung für alle Politikbereiche des Bundes verankert. Besonderen Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Politikbereichen identifiziert die Strategie in drei Bereichen:

  • nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion 
  • Klima, Energie, Biodiversität
  • Chancengleichheit

Für diese Schwerpunktthemen sind Ziele sowie innen- und aussenpolitische Stossrichtungen festgelegt. Die Strategie legt zudem dar, wie die Wirtschaft, der Finanzmarkt sowie der Bereich «Bildung, Forschung und Innovation» die nachhaltige Entwicklung vorantreiben können und welche Rahmenbedingungen dafür notwendig sind. 

Nachhaltige Entwicklung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Die SNE 2030 gilt primär für die Bundespolitik und setzt aus diesem Grund Ziele, die in den
Kompetenzbereich des Bundes fallen. Der Bundesrat lädt die Kantone und Gemeinden, die
Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Bevölkerung dazu ein, die Ziele dieser
Strategie mitzutragen und durch ihre Beiträge gemeinsam mit dem Bund die Erreichung der globalen
Ziele für nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. 

Plattform «Nachhaltigkeitsbeurteilung»
Eine «Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB)» kann eine ausgewogene Berücksichtigung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Auswirkungen von Strategien, Programmen und Projekten gewährleisten. Als Optimierungsinstrument legt sie mögliche Zielkonflikte eines Vorhabens frühzeitig offen und zeigt Anpassungs- und Verbesserungsbedarf. Mit der neu lancierten Plattform «Nachhaltigkeitsbeurteilung» soll die Anwendung des Instrumentariums gefördert werden. Die Plattform stellt Werkzeuge für die Nachhaltigkeitsbeurteilung zur Verfügung und stärkt den Austausch über deren Nutzung und Wirkung. 

Mehr zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030: www.are.admin.ch/sne 

Zur neuen Plattform «Nachhaltigkeitsbeurteilung»

Informationen zur «Nachhaltigkeit in der Regionalentwicklung und in der NRP» im Themendossier auf der regiosuisse-Website

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