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Bild: regiosuisse.

Neue Regionalpolitik 2008–2015

Die Neue Regionalpolitik (NRP) wurde 2008 eingeführt und stellte im Vergleich zu den früheren regionalpolitischen Förderinstrumenten in vielerlei Hinsicht einen Paradigmenwechsel dar. Inzwischen hat sich die NRP als Förderinstrument etabliert. Im Rahmen des ersten Mehrjahresprogramms 2008–2015 wurden von Bund und Kantonen über 1‘800 regionalwirtschaftliche Projekte in den Berggebieten, im ländlichen Raum und in den Grenzregionen unterstützt.

Die NRP – ein Paradigmenwechsel in vielerlei Hinsicht

Die Neue Regionalpolitik (NRP) trat am 1. Januar 2008 in Kraft und reformierte die bisherige Regionalpolitik in der Schweiz von Grund auf:

Ein einziges Gesetz
Das Set von regionalpolitischen Instrumenten, das sich in den Jahrzehnten davor entwickelt hatte, wurde von einem einzigen, unbefristeten Gesetz abgelöst. Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über Regionalpolitik bildet auch die Basis für die Teilnahme der Schweiz an den europäischen Programmen zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit (Interreg, ESPON und URBACT). Details werden in spezifischen Verordnungen geregelt.
Eine neue Governance
Die NRP trat im Januar 2008 zusammen mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Kraft. Im Sinne des Föderalismus wurden mit dem NFA u.a. die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen entflochten und klare Verantwortlichkeiten geschaffen. Bei Verbundaufgaben – wie der NRP – wurde eine neue Form der Zusammenarbeit festgelegt: Der Bund definiert in einem acht Jahre dauernden Mehrjahresprogramm den strategischen und konzeptionellen Rahmen der NRP – insbesondere die thematischen Förderschwerpunkte. Für die Umsetzung der NRP sind die Kantone zuständig. In jeweils vierjährigen Umsetzungsprogrammen legen sie fest, welche Ziele und Stossrichtungen sie bei der Umsetzung der NRP verfolgen. Auf Basis des Mehrjahresprogramms und der Umsetzungsprogramme schliesst der Bund mit den Kantonen Programmvereinbarungen ab, in denen die Ziele für die Förderperiode sowie der Bundesbeitrag festgelegt werden. Die Bundesmittel werden nur gesprochen, wenn der Kanton sich mindestens mit demselben Betrag beteiligt (Äquivalenzfinanzierung).
Wachstumsansatz statt Umverteilung
Bis zur NRP stand in der Regionalpolitik der Abbau von Disparitäten zwischen Stadt und Land im Fokus. Die regionale Umverteilung erfolgt seit 2008 hauptsächlich über die NFA. Die NRP konzentriert sich auf die Förderung von Projekten und Initiativen, die Unternehmertum, Innovationsfähigkeit und Wertschöpfungssysteme in den Zielgebieten stärken. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen erhöht. Arbeitsplätze werden geschaffen oder erhalten. Das Berggebiet, der ländliche Raum und die Grenzregionen sollen zum Wirtschaftswachstum der Schweiz beitragen. Indirekt trägt die NRP auch dazu bei, die dezentrale Besiedlung in der Schweiz zu erhalten und regionale Disparitäten abzubauen.
Ein ausgedehntes Wirkungsgebiet
Das Fördergebiet der NRP wurde ausgedehnt auf den gesamten ländlichen Raum der Schweiz. Weiterhin im Perimeter blieb das gesamte Berggebiet. Für die grenzübergreifenden Programme Interreg, ESPON und URBACT sowie die im Rahmen der NRP gewährten Steuererleichterungen gelten spezifische Perimeter.
Exportbasisansatz als eines der Grundprinzipien
Mit der NRP werden Projekte und Initiativen gefördert, die einen Export von Produkten oder Dienstleistungen aus der Region oder deren Verkauf innerhalb der Region an Externe zur Folge haben. Aus Sicht der NRP sind exportorientierte Wirtschaftszweige die Entwicklungsmotoren der Region.

Für alle Beteiligten auf Ebene von Bund, Kantonen und Regionen bedeutete die NRP Neuland. Die Rollen mussten geklärt, bestehende Strukturen angepasst und neue Kompetenzen erworben werden. Als Unterstützung für die Akteurinnen und Akteure der Regionalentwicklung schaffte der Bund über die Netzwerkstelle regiosuisse  Angebote zur Vernetzung, zum Wissensaustausch und zur systematischen Aus- und Weiterbildung. In verschiedenen regiosuisse-Wissensgemeinschaften diskutierten und konkretisierten zum Beispiel in NRP-Verantwortlichen der Kantone und Regionen gemeinsam mit Projektträgern und Verantwortlichen des Bundes zentrale Konzepte der NRP.


Die NRP – ein viel genutztes Förderinstrument

In der ersten Mehrjahresprogrammperiode 2008–2015 förderten Bund und Kantone im Rahmen der NRP über 1800 Projekte. Der Bund setzte inklusive Begleitmassnahmen rund 250 Millionen Franken in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen und knapp 320 Millionen Franken als rückzahlbare Darlehen ein. Die Hebelwirkung der NRP ist beachtlich: Bei den Projekten, die mit A-fonds-perdu-Mitteln unterstützt wurden, stehen jedem vom Bund eingesetzten Franken mindestens drei Franken von Kantonen und Dritten gegenüber; bei Darlehen ist das Verhältnis gar mindestens 1:4.

NRP 2008-2015 in Zahlen

Inhaltlich konzentrierten sich die geförderten Projekte auf die Themenbereiche «Exportorientierte Wertschöpfungssysteme (Industrie)» (30%) und «Tourismus» (48%). Weiter wurden Projekte in den Bereichen «Bildung und Gesundheit» (6%), «Natürliche Ressourcen» (4%), «Energie» (5%) sowie «Agrarwirtschaft» (3%) gefördert. Interreg-Projekte in anderen Förderbereichen machten einen Anteil von gut 5% aus.

Grafik: regiosuisse.
Anzahl Projekte
Bild: Anzahl Projekte

Auch finanziell überwogen die Förderschwerpunkte «Industrie» und «Tourismus»: Auf den Themenbereich «Tourismus» fallen 70% der Darlehen und auf «Exportorientierte Wertschöpfungssysteme (Industrie)» 53% der A-fonds-perdu-Beiträge.

Grafik: regiosuisse.
Finanzierung Darlehen
Bild: Finanzierung Darlehen
Grafik: regiosuisse.
Finanzierung AFP
Bild: Finanzierung AFP

regiosuisse hat im Auftrag des SECO im Jahr 2012 für ausgewählte NRP- und Interreg-Projekte Wirkungsmessungen durchgeführt. Diese zeigen exemplarisch auf, welches Wirkungspotenzial die NRP über ihre Projekte entfalten kann.

Im Rahmen der regiosuisse-Wissensgemeinschaft «Wirkungsorientierte NRP» diskutierten im Jahr 2013 Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen, Regionen, Projekten sowie weitere Fachpersonen Erfahrungen und Möglichkeiten der zielführenden Wirkungsmessung in der NRP. Die Ergebnisse sind im Ergebnisblatt «Wirkungsorientiertes Arbeiten in der NRP»  festgehalten. Im Hinblick auf die Mehrjahresprogrammperiode 2016–2023 wurde beschlossen, die Wirkungsorientierung in der NRP und von Interreg mit dem systematischen Einsatz von Wirkungsmodellen auf Bundes- und Kantonsebene weiter zu verstärken.

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