06.09.2016
Neueinzonungen: Natur- und Heimatschutzverbände haben das Recht zur Beschwerde
Das Bundesgericht hat ein bedeutendes Urteil gefällt: Auch gesamtschweizerische Natur- und Heimatschutzorganisationen sind berechtigt, gegen die Neueinzonung von Bauland Einsprache und Beschwerde zu erheben. Aufgrund der detaillierten Neuregelung zur Begrenzung der Bauzonen im Raumplanungsgesetz (RPG) müsse die Schaffung neuer Bauzonen heute als eine Bundesaufgabe angesehen werden.